Massenaufstieg von Luftballons
Für Massenaufstiege von Luftballons ist nach § 16a LuftVO die einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Genehmigung 8 Werktage vor der Aktion bei der DFS gestellt werden:
im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen und Militärflugplätze.
Die Freigabe gilt für weniger als 500 Luftballons erteilt, die außerhalb der angegebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden, wenn:
keine harten Gegenstände ( Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Plastik...) an den Luftballonen befestigt werden.
zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, sonder Helium oder Ballongas.
die Luftballons nicht gebündelt werden (z.B. Ballontrauben)
in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen
bei mehr als 500 Luftballons
Haltbarkeit
...unsere Verpackungsvariationen sind über einen längeren Zeitraum haltbar. Jedoch gilt generell dasselbe wie auch bei Frischblümen: Je frischer desto besser. Unsere gasbefüllten Ballons
schweben bis zu einigen Wochen;
Bedinung: gleichbleibende Rautemeratur; UV-Licht geschützt.
Beachten Sie bitte, dass hiermit die Lagerung gemeint ist. Fast alle Ballonvariationen sind gut mit dem Auto zu transportieren. Sollte es sehr heiß sein, ist ein klimatisiertes Auto von Vorteil. Generell gilt jedoch: Nicht im Auto lagern.