Massenaufstieg von Luftballons

 

Für Massenaufstiege von Luftballons ist nach § 16a LuftVO die einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Grundsätzlich muss ein Antrag auf Genehmigung 8 Werktage vor der Aktion bei der DFS gestellt werden.

 

Im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen und Militärflugplätze.

Die Freigabe gilt für weniger als 500 Luftballons erteilt, die außerhalb der angegebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden, wenn:

-keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

 

-zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, sonder Helium oder Ballongas.

 

-die Luftballons nicht gebündelt werden (z.B. Ballontrauben)

 

Mehr Information erhalten Sie unter

https://secais.dfs.de/pilotservice/service/bnl/bnl_faq.jsp

 

 

 

 

 




 

Haltbarkeit

...unsere Verpackungsvariationen sind über einen längeren Zeitraum haltbar. Jedoch gilt generell dasselbe wie auch bei Frischblumen: je frischer desto besser! Unsere gasbefüllten Luftballons schweben bis zu einigen Wochen.

 

 

Bedienung:

-gleichbleibende Raumtemeratur

-größere Temperaturveränderungen vermeiden 

-UV-Licht geschützt 

Beachten Sie bitte, dass hiermit auch die Lagerung gemeint ist.

 

Fast alle Ballonvariationen sind gut mit dem Auto zu transportieren. Sollte es sehr heiß sein, ist ein klimatisiertes Auto von Vorteil. Generell gilt jedoch: Nicht im Auto lagern.

 

 


Ballonsgröße