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 Massenaufstieg von Luftballons

 

Für Massenaufstiege von Luftballons ist nach § 16a LuftVO die einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Grundsätzlich muss ein Antrag auf Genehmigung 8 Werktage vor der Aktion bei der DFS gestellt werden:

   im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen und Militärflugplätze.

Die Freigabe gilt für weniger als 500 Luftballons erteilt, die außerhalb der angegebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden, wenn:

   keine harten Gegenstände ( Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Plastik...) an den Luftballonen           befestigt werden.

   zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, sonder Helium oder Ballongas.

 

   die Luftballons nicht gebündelt werden (z.B. Ballontrauben)

 

   in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen

 

   bei mehr als 500 Luftballons

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